
PKW Fahrer haben nicht immer Schuld
Handelt ein Radfahrer grob fahrlässig, kann die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs vollständig zurücktreten. Dies entschied das Saarländische Oberlandesgericht. Im konkreten Fall befuhr ein Radfahrer eine linke Fahrspur, ohne auf den Pkw zu achten, dessen Fahrlinie er damit kreuzte. Es kam zum Unfall, wobei ein Sachverständiger herausfand, dass der Fahrradfahrer unmittelbar vor dem Unfall nach links zog und der Pkw-Fahrer den Unfall somit nicht verhindern konnte.
Der Radler könne deswegen weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen. Er verantworte allein den Zusammenstoß, weil er gegen die Sorgfaltsanforderungen beim Linksabbiegen verstoßen hatte, indem er nach links gezogen ist, ohne auf den gleichgerichteten Verkehr zu achten – also grob fahrlässig gehandelt hat. (dpp-AutoReporter/sgr)
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